Allgemeine Geschäftsbedingungen der Conclusio PR Beratungs GmbH
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1_Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen Auftraggeber und der Conclusio PR Beratungs GmbH gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Conclusio PR Beratungs GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2_Angebot
2.1_Angebote & Aufträge
bedürfen der Schriftform Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Conclusio PR Beratungs GmbH sind freibleibend. Die Conclusio PR Beratungs GmbH übermittelt Angebote in der Regel per Brief, Fax oder E-Mail und betrachtet den jeweiligen Auftrag als erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt bzw. beauftragt. Die Preise im Angebot sind Netto-Preise, Abgaben und Steuern (z.B. MwSt., gegebenenfalls Werbesteuer u.ä.) kommen hinzu.
2.2_Knappe Kalkulation & Transparenz
Die Conclusio PR Beratungs GmbH ist in jedem Fall bestrebt, die Leistungen exakt zu erbringen und wie angeboten zu verrechnen. Falls sich ohne vom Auftraggeber geänderten Leistungsabruf bei Eigenleistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH abzeichnet, dass die Leistung nicht mit dem angebotenen Aufwand erbringbar ist, wird die Conclusio PR Beratungs GmbH den Auftraggebern zeitgerecht darüber informieren, ihr Angebot anpassen und dem Auftraggeber erneut zur Beauftragung vorlegen.
2.3_Abruf von Mehrleistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH
Erfahrungsgemäß entstehen Mehrleistungen und damit Preisüberschreitungen dadurch, dass sich, während der Auftrag bereits bearbeitet wird, der vom Auftraggeber tatsächlich abgerufene Leistungsumfang vergrößert – und damit den ursprünglich angebotenen Rahmen sprengt. Für die gängigsten diesbezüglichen Szenarien gilt Folgendes als vereinbart:
2.3.1_Autorenkorrekturen
Von der Conclusio PR Beratungs GmbH angebotene Preise für Arbeiten an Texten und Editorial Design-Arbeiten gelten für drei Korrekturdurchläufe bis zur Freigabe durch den Auftraggeber. Sind mehr als drei Korrekturdurchläufe erforderlich – zum Beispiel falls der Auftraggeber Texte bzw. Inhalte ein- und derselben Seite mehr als dreimal in geänderter Form beigestellt hat („Autorenkorrekturen“) und diese Texte/Inhalte neu zu redigieren oder zu layouten bzw. zu gestalten sind, gilt der zusätzlichen Arbeitsaufwand vom Auftraggeber als genehmigt und wird nach den gültigen Stundensätzen bzw. Mengentarifen zur Verrechnung gebracht.
2.3.2_Von der Conclusio PR Beratungs GmbH angebotene Fremdleistungen
Fremdleistungen, die in Anboten der Conclusio PR Beratungs GmbH enthalten sind (z.B. Fotokosten, Druckkosten, Honorare für ReferentInnen, Technikbetreuung, Catering bei Events usw.), sind freibleibend. Ändert sich der tatsächlich vom Auftraggeber abgerufene Leistungsumfang (z.B. Papierart oder Seitenanzahl bei Druckwerken, zusätzlicher Technikbedarf bei Events, erweiterter Programmieraufwand bei Websites usw.), wird sich die Conclusio PR Beratungs GmbH bemühen, zeitgerecht angepasste Anbote von Lieferanten beizubringen.
2.3.3_Last Minute Änderungen durch den Auftraggeber bei Fremdleistungen
Falls der vom Auftraggeber geänderte Leistungsumfang zu knapp vor der tatsächlichen Leistungserbringung abgerufen wird (z.B. Last-Minute-Abruf zusätzlicher Licht- oder Tonanlagen bei Events oder geänderte Features von Drucksorten kurz vor oder bei Drucklegung), gelten die damit entstehenden Mehrkosten auch ohne vorheriges Angebot als beauftragt und werden an den Auftraggeber weiterverrechnet.
2.4_Freigabeprocedere
Sämtliche Produkte, die die Conclusio PR Beratungs GmbH für den Auftraggeber bearbeitet, und die zur Produktion durch Dritte (z.B. Druckereien, Programmierung von Websites …) vorgesehen sind, werden von der Conclusio PR Beratungs GmbH erst nach schriftlicher Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screen-Files durch den Auftraggeber weitergeleitet: Für Kosten und Folgen verzögerter Produktion durch verzögerte Freigabe der Produkte durch den Auftraggeber haftet die Conclusio PR Beratungs GmbH in keinem Fall. Mit der Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screenfiles übernimmt der Auftraggeber die gesamte Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produkte.
3_Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch der Conclusio PR Beratungs GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Conclusio PR Beratungs GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Conclusio PR Beratungs GmbH abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach §352 UGB in Rechnung gestellt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Conclusio PR Beratungs GmbH. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags innerhalb einer Frist von 14 Tagen detaillierte Zeitaufzeichnungen des jeweiligen Auftrags.
Alle Leistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH. Alle der Conclusio PR Beratungs GmbH erwachsenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Für alle von der Conclusio PR Beratungs GmbH geleisteten Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen (z.B. Absage von Pressekonferenzen, Produktions- oder Auslieferungsstopp von Druckwerken…), gebührt der Conclusio PR Beratungs GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich der Conclusio PR Beratungs GmbH zurückzustellen.
4_Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Conclusio PR Beratungs GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Conclusio PR Beratungs GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Conclusio PR Beratungs GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Conclusio PR Beratungs GmbH; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Conclusio PR Beratungs GmbH zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
5_Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Conclusio PR Beratungs GmbH und ihre MitarbeiterInnen sowie die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Conclusio PR Beratungs GmbH schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
6_Ethische Grundlagen
Für die Beratungstätigkeit und alle operativen Leistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH gelten in der Beziehung zu ihren Auftraggebern und gegenüber der Öffentlichkeit der PRVA-Ehrenkodex und der Athener Kodex als ethische Grundlagen.
7_Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Conclusio PR Beratungs GmbH. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten
Nutzungsumfang.
Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Conclusio PR Beratungs GmbH darf der Auftraggeber die Leistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Auftrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Conclusio PR Beratungs GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Conclusio PR Beratungs GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Conclusio PR Beratungs GmbH erforderlich. Dafür steht der Conclusio PR Beratungs GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8_Kennzeichnung
Die Conclusio PR Beratungs GmbH ist berechtigt, auf allen von ihr für den Auftraggeber gestalteten bzw. erarbeiteten Produkten bzw. Maßnahmen auf die Conclusio PR Beratungs GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Ausgenommen von dieser Berechtigung sind Logos und Bürodrucksorten.
9_Termine
Die Conclusio PR Beratungs GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der Conclusio PR Beratungs GmbH eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens (Brief, Fax, Mail) an die Conclusio PR Beratungs GmbH.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Conclusio PR Beratungs GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Conclusio PR Beratungs GmbH – entbinden die Conclusio PR Beratungs GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
10_Gewährleistung und Schadenersatz
Die Conclusio PR Beratungs GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Public Relations Agenden. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch die Conclusio PR Beratungs GmbH zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggeber, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Conclusio PR Beratungs GmbH beruhen.
11_Haftung und Folgeschäden
Die Conclusio PR Beratungs GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung (insb. Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht, Standesrecht…) nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Für die Einhaltung der gesetzlichen – insbesondere der wettbewerbsrechtlichen oder standesrechtlichen – Vorschriften von der Conclusio PR Beratungs GmbH vorgeschlagener Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine von der Conclusio PR Beratungs GmbH vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Conclusio PR Beratungs GmbH für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die Conclusio PR Beratungs GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme die Conclusio PR Beratungs GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber die Conclusio PR Beratungs GmbH schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat der Conclusio PR Beratungs GmbH somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen
. Entstehen der Conclusio PR Beratungs GmbH daraus Schäden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten, sonstigen Druckwerken, Web-Programmierungen u.ä.. Eine Haftung für einen bestimmten Werbe- oder PR-Erfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12_Anzuwendenes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Conclusio PR Beratungs GmbH und auf die Frage eines gültig zu Stande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
13_Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Graz, der Sitz der Conclusio PR Beratungs GmbH. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Conclusio PR Beratungs GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Conclusio PR Beratungs GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Conclusio PR Beratungs GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.